Leistungen

BRANDSCHUTZKONZEPTE / BRANDSCHUTZNACHWEISE

Bei Genehmigungsverfahren für Sonderbauten sind Brandschutzkonzepte oder Brandschutznachweise notwendiger Bestandteil der Bauvorlagen.

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise gehen auf die Eigenart des Sonderbaus (Schule, Industriegebäude, etc.) ein und können Erleichterungen und Abweichungen gegenüber der Bauordnung erwirken, wenn die Schutzziele der Bauordnung auf andere Weise erreicht werden.

BEURTEILUNG VON BESTANDSGEBÄUDEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES

Bei der Umnutzung von Gebäuden ist eine qualifizierte Beurteilung der vorhandenen Bausubstanz hinsichtlich der neuen Nutzung von erheblicher Bedeutung.

Sie zeigt mögliche Risiken auf und bildet eine wichtige Grundlage für die weitere Planung.

KONZEPTION UND PLANUNG VON LÖSCHANLAGEN

Wenn die baulichen Anforderungen der Bauordnungen nicht eingehalten werden können, sind Löschanlagen oftmals ein guter Weg, den Brandschutz auf andere Weise sicherzustellen.

So tragen Löschanlagen in Einkaufszentren, ausgedehnten Industrieanlagen, EDV-Räumen, Schaltanlagenräumen etc. zur Einhaltung der Schutzziele bei.

FEUERWEHRPLÄNE

Für Sonderbauten sind in aller Regel Feuerwehrpläne zu erstellen, die der Feuerwehr im Brandfall einen Überblick über das in Brand geratene Gebäude verschaffen und so den Löschangriff erleichtern.

FLUCHT- UND RETTUNGSWEGPLÄNE

In ausgedehnten oder unübersichtlichen Gebäuden sind Rettungswegpläne auszuhängen, die dem Nutzer im Gefahrenfall eine schnelle Orientierung bieten und sicher den Weg ins Freie weisen.

BRANDSCHUTZORDNUNGEN

Brandschutzordnungen regeln das Verhalten der Gebäudenutzer im Brandfall. Sie werden oftmals in Brandschutzkonzepten oder von den Berufsgenossenschaften gefordert.